Das Hospiz an der Lutter feiert Jubiläum

Gottesdienst - Festvortrag - Empfang

Seit 20 Jahren gibt es das stationäre Hospiz. Seit 25 Jahren sogar schon das ambulante Hospiz. Am Freitag wurde gefeiert: Mit einem Festgottesdienst, einem Vortrag und einem Empfang.

Am Freitag, den 19. Mai feierte das Hospiz an der Lutter sein 20. bzw. 25. Jubiläum! Um 18:00 Uhr trafen sich die Festgäste in der Albanikirche zu einem Festgottesdienst, den Pfarrer i.R. Dirk Tiedemann leitete. An der Orgel spielte Dr. Ernst Puschmann zusammen mit dem Posaunisten Ryoto Akiyama.

Nach einem im Wechsel gesungenen und gebetenen Psalm gab es drei Statements in Sachen Hospiz: Frau Beatrix Hahn erinnerte an die erste Stunde des Hospizes. Damals gab es noch die Diakonissenschwestern. Leider sind diese nun alle weg (gestorben), aber das Hospiz hält mit seinem Tun auch ihr Andenken in Ehren.

Regina Bauer (Leiterin des stationären Hospizes) und Manuela Brandt-Durlach (Leiterin des ambulanten Hospizes) beleuchteten das Leben (sic!) im Hospiz: "Heute wird gelebt!", so Frau Bauer, das Hospiz sei ein Lebensort, auch wenn dort natürlich gestorben wird. Frau Brandt-Durlach dankte v.a. den Ehrenamtlichen. Sie seien "Zeitschenker". Beide Frauen schlossen mit einem Gedicht ihre Ausführungen ab.

Schließlich steuerte Pfarrer Dirk Tiedemann zwei "neutestamentliche Anklänge" bei. Er deutete die Heilung der Tochter des Jairus durch Jesus (Mk 5) als Hospizarbeit und stellte die Frage, was wohl wäre, wenn Jesus in das Haus 3 nach Weende, also ins Hospiz käme? Und er rief das schöne Bild von Abrahams Schoß (Lk 16) in Erinnerung: ein Bild für die Geborgenheit des armen Lazarus in Gottes Welt. Hospize, so der ehemalige Pfarrer von St. Jacobi, sollten eine Vorahnung dieses Schoßes Abrahams sein, ein Stück himmlischer Geborgenheit vorweg. Diese Geborgenheit kam auch im folgenden Abendlied zum Ausdruck: "Unter die Decke gekuschelt."

Dechant Wigbert Schwarze sprach ein kurzes Grußwort und erinnerte an den Tod seiner eigenen Mutter vor wenigen Wochen. Dort konnte er aus eigener Erfahrung davon berichten, wie ein stimmiges Umfeld Menschen beim Sterben und Trauern tragen kann. Dies ist auch der Sinn so manches Sterbegebetes. Der Dechant nannte bewusst das katholische Gegrüßet seist du Maria mit der Bitte um eine gute Sterbestunde (".. jetzt und in der Stunde unseres Todes. Amen") oder die die Komplet abschließende Segenbitte: Eine ruhige Nacht und ein gutes Ende gewähre uns der allmächtige Gott...

Superintendent Friedrich Selter griff mit Bezug auf ein Theaterstück das Bild vom Totentanz auf. Der an Jesus Christus glaubende Christ tanzt nicht seinen letzten Walzer, sondern tanzt ins Leben! "Wenn ich einmal soll scheiden...", so Friedrich Selter, dann gebe Gott dass da Menschen sind, die mich begleiten und ein Glaube, der dann noch - gerade dann - trägt.

Nach dem Vater Unser, Fürbitten und dem Klassiker Der Mond ist aufgegangen schloss sich gleich der Festvortrag an. Dr. Alfred Simon vom Ethikrat der UMG sprach über Des Menschen Wille ist sein Himmelreich - Zum Verhältnis von Autonomie und Fürsorge bei der Begleitung Schwerstkranker und Sterbender.

Er ging von der Rechtslage aus, die freilich nie starr ist, sondern immer neu festgestellt werden muss. Grundsätzlich habe eine Patientenverfügung einen hohen Stellenwert, so Herr Simon. Aber dazu muss die Verfügung einerseits konkret genug sein und andererseits darf der Patient sie nicht - wie auch immer - widerrufen haben. Wichtig ist ggf. auch der mutmaßliche Wille des Patienten, wenn der denn eruierbar ist. Aber spätestens hier tun sich Fragen auf: Was z.B. wenn der Patient in seiner Verfügung keine lebensverlängernden Maßnahmen wünscht, dann aber u. U. sein von Demenz geprägtes Leben durchaus zu genießen scheint? Gilt dann (noch) die Patientenverfügung? Wie konkret müssen konkrete Hinweise sein? Kann man wirklich vorher sagen - und verfügen - was man am Ende wirklich will? Letztlich gilt es die richtige Lösung im Zusammenspiel von Patient, Arzt und Angehörige zu suchen.

Ein weiterer Schwerpunkt war die Frage des assistierten Suizids. Hierzu gab es vor einigen Jahren eine beachtliche Debatte im Deutschen Bundestag, wo vier Gesetzesvorschläge dikutiert wurden und sich ein in der Mitte befindlicher Gesetzesvorschlag durchgesetzt hat. Darf / muss ein Arzt beim Suizid intervenieren? Oder darf / muss er gar helfen? Mit welchen Konsequenzen darf / muss er rechnen? Hier tun sich schwere Fragen auf...

Alfred Simons kleines Fazit: Es gibt ein Recht auf Leben, aber keine Pflicht zum Leben. Es gilt einen Dammbruch zu verhindern, wie er in der Schweiz und in den Niederlanden bereits erfolgt zu sein scheint: Die Hemmeschwelle zum Suizid sinkt sehr schnell, wenn "Druck" aufgebaut wird (vgl. der provokante Buchtitel: Mutter, wann stirbst du endlich?). Immerhin sei das Bewusstsein, dass es sich hier um komplexe Fragen handelt in weiten Kreisen gestiegen, so Alfred Simon. Und: Wir haben es mit einem langfristigen Problem zu tun, das immer neu analysiert werden muss.

Nach dem informatioven Vortrag wurde dann zu einem Empfang in den Gemeindesaal von Albani geladen. Dort gab es Häppchen und viele Gespräche.