Eine lernende Organisation

Weihbischof Heinz-Günter Bongartz zog eine erste Bilanz des Missbrauchsskandals

Hildesheim/Hannover (bph) Die Fälle sexuellen Missbrauchs waren nach Ansicht von Weihbischof Heinz-Günter Bongartz „eine der schlimmsten Erfahrungen der katholischen Kirche in den letzten Jahrzehnten“. Was das Bistum Hildesheim daraus gelernt hat und wie es heute mit diesem Problem umgeht erklärte der Personalchef der Seelsorger am Dienstag, 20. November, in der Beratungsstelle „ka:punkt“ Hannover in seinem Vortrag „Zwei Jahre nach dem Missbrauchsskandal. Der Umgang der katholischen Kirche mit Grenzerfahrungen“.

Als Anfang 2010 sexueller Missbrauch am Berliner Canisius-Kolleg bekannt wurde, bat Bischof Norbert Trelle in einem Aufruf mögliche Opfer im Bistum Hildesheim, sich zu melden. Wie viele Anrufe er sich nach diesem Aufruf erwarte, wurde Weihbischof Heinz-Günter Bongartz, der auch Geschäftsführer des Bischöflichen Beraterstabes für sexuellen Missbrauch ist, damals gefragt. „Ganz ehrlich: Ich hoffe, dass sich niemand melden wird“, sagte der Leiter der Hauptabteilung Personal/Seelsorge damals und wurde eines besseren belehrt. Heute, zwei Jahre später, weiß das Bistum von 59 Opfern sexuellen Missbrauchs durch Priester seit 1945. Vermutlich sind 25 Priester schuldig geworden. „Ich habe durch die vielen Gespräche mit den Opfern eine Sensibilität dafür bekommen, wie durch sexuellen Missbrauch Menschen in ihrer Seele gebrochen werden und mit diesem Riss in der Seele oft zehn, zwanzig, dreißig Jahre allein geblieben sind“, sagte Bongartz vor rund 50 Zuhörern und bekannte, von dem Geschehen „schlichtweg überrollt“ worden zu sein.
Schon im Jahre 2002 hat die katholische Kirche mit einer Leitlinie auf das Problem des sexuellen Missbrauchs reagiert und diese Leitlinie 2010 verschärft. Damit sei ein Paradigmenwechsel verbunden gewesen, erläuterte Bongartz: „Das Opfer und die Bewältigung seiner Widerfahrnisse stehen jetzt im Vordergrund unseres Interesses.“ Dennoch werfe auch die überarbeitete Leitlinie noch Fragen auf. Ungeklärt sei zum Beispiel das weitere Vorgehen der Kirche, wenn die ermittelnden Behörden aufgrund von fehlendem Anfangsverdacht die Ermittlungen einstellen.
Fraglos hat sich bei der Prävention sexuellen Missbrauchs viel getan im Bistum Hildesheim. Inzwischen müssen alle Mitarbeiter im kirchlichen Dienst ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Von ehrenamtlichen Mitarbeitern wird eine Selbstverpflichtung eingeholt, in der sie erklären, nicht wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt worden zu sein. Außerdem hat vor inzwischen eine Präventionsbeauftragte ihre Arbeit aufgenommen, die in Zukunft die Aus- und Fortbildung aller hauptberuflichen und ehrenamtlichen Mitarbeiter des Bistums entwickeln und koordinieren wird.
„Zwei Jahre nach dem Bekanntwerden der vielen Opfer ist in der katholischen Kirche viel bewegt worden“, lautete daher das Fazit des Weihbischofs. Kirche hat sich nach seinen Worten als „schnell lernende Organisation“ erwiesen, und das auf allen Ebenen: vom Papst, über die Bischöfe bis zu den einzelnen Gemeindemitgliedern. Fertig werde man mit diesem Thema aber nie sein, schloss ein nachdenklicher Weihbischof seinen Vortrag. Zu klären sei noch, wie Kirche mit auffälligen ehrenamtlichen Mitarbeitern umzugehen habe. Und nicht zuletzt: Wie verfährt man mit straffällig gewordenen Geistlichen, die ihre Strafe verbüßt haben?

(Quelle: Homepage des Bistums HI)