Schulungen für liturgische Dienste im September 2015 in St. Godehard

In der Liturgie der Kirche kommen Menschen zusammen, um Gott zu loben, zu danken und zu bitten, um sein Wort zu hören und um diesem Antwort zu geben.

 

 

Liturgische Dienste in der Eucharistiefeier, in weiteren Gottesdiensten und Andachten verdeutlichen dabei das allgemeine Priestertum aller Gläubigen. Während die Bischöfe, Priester und Diakone mit der Weihe ein Amt auf Dauer und die entsprechende Vollmacht erhalten, wird den Laien ein zeitlich und örtlich umschriebener Auftrag gemäß den diözesanen Richtlinien erteilt. Um einen liturgischen Dienst zu übernehmen, bedarf es einer gründlichen Vorbereitung.

So wird es im September 2015 für die Gemeinden im Dekanat Göttingen ein Schulungsangebot für Lektorinnen und Lektoren, Kommunionhelferinnen und -helfer sowie für Gottesdienstbeauftragte geben. Hierbei handelt es sich um eine Modulausbildung, die mit einem gemeinsamen Abend am Montag, dem 7. September, um 19:00 Uhr in der St.-Godehard-Kirche in der Godehardstraße 22 beginnt. An weiteren fünf Abenden wird es spezielle Angebote inhaltlicher und praktischer Art für die verschiedenen Dienste geben:
Mittwoch, 9. September: Gottesdienstbeauftragte und Kommunionhelfer
Montag, 14. September: Gottesdienstbeauftragte
Mittwoch, 16. September: Lektoren
Montag, 21. September: Gottesdienstbeauftragte
Mittwoch, 23. September: Lektoren
All diese Abende beginnen jeweils um 19:00 Uhr und enden gegen 21:00 Uhr.

Zu diesem Schulungsangebot sind alle eingeladen, die mit dem Gedanken spielen, einen liturgischen Dienst wahrzunehmen, und auch jene, die schon länger einen Dienst ausüben und an einer Auffrischung und Vertiefung interessiert sind. Durchgeführt werden die Abende von Diakon Martin Wirth und Michael Recke.

Anmeldungen sind erforderlich und können über das jeweilige Pfarrbüro erfolgen. Um eine Beauftragung zu erhalten, ist vor Beginn der Schulung ein persönliches Gespräch mit dem zuständigen Pfarrer und seine ausdrückliche Zustimmung erforderlich. Das Mindestalter für den Lektorendienst beträgt 18 Jahre und für Gottesdienstbeauftragte und für den Kommunionhelferdienst 25 Jahre.